Häufig ist der Laie bei Erhalt einer Abmahnung auf anwaltliche Hilfe und Prüfung angewiesen um sich richtig zu verhalten.
Gerne stehen wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Abmahnungen geht.
Wir beraten und vertreten Sie bei der:
Besondere Bedeutung hat die Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz. Gerade im Marken- oder Wettbewerbsrecht sowie
bei Urheberstreitigkeiten wird die Vielzahl der Fälle im Abmahnverfahren erledigt. Häufig wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese
Erklärung sollte immer sorgfältig geprüft werden.
Die Abmahnung findet ihre Rechtsgrundlage in der Geschäftsführung ohne Auftrag und teilweise wurde sie auch als gewohnheitsrechtliches Instrument angesehen. Inzwischen ist die Abmahnung zum Teil auch gesetzlich geregelt.
Auch wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann zwischen Privatpersonen ein Unterlassungsanspruch entstehen, der im Wege der Abmahnung gelten gemacht werden kann.
Im Arbeitsrecht wiederum ist eine Abmahnung grundsätzlich als Voraussetzung und Vorbereitung einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung anzusehen. Dabei muss in der Abmahnung der Vorwurf ganz klar formuliert werden und für den Wiederholungsfall eine Kündigung angedroht werden, damit die Abmahnung auch Wirkung entfalten kann.
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