Auszug aus dem Leistungsangebot:
Auch im Baurecht und im Immobilienrecht ist ein Mandant häufig auf anwaltliche Hilfe angewiesen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Im Baurecht sind häufig Vertragsfragen zu klären. Oft geht es um die Durchsetzung von Bau- / Werklohnforderungen. Hier ist bereits zu klären, ob ein Vertrag nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), oder unter Einbeziehung der VOB geschlossen wurde, die unter anderem detaillierte Vorgaben zu Abrechnung, Auszahlung und Verjährung von Forderungen beinhaltet.
Ebenso ist die Frage ob Mängel vorliegen und wer diese zu beseitigen hat, häufig zwischen den Parteien streitig. Hierzu können sog. „Beweissicherungsverfahren“ beim Gericht eingeleitet werden, in deren Rahmen ein Gutachter Mängel untersucht.
Das sog. öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts und umfasst die Rechtsvorschriften, welche die Zulässigkeit und die Grenzen der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen. Hier begegnet der Bauherr in der Regel einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde in Form des Landratsamtes, das zuständig ist für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Auch bei Immobiliensachen sollten Sie keine Experimente eingehen, da schließlich ein Hauskauf nicht alltäglich ist und überwiegend hierzu Finanzierungen erfolgen. Umso schwerwiegender wirken sich dann Fehlentscheidungen aus. Hier sollte man im Zweifel qualifizierten Rat einholen.
Spezial: Photovoltaik
Auch bei Photovoltaikanlagen kommt es auf die Vertargsgestaltung an, ob womöglich ein Kaufvertrag oder doch ein Werkvertrag vorliegt. Bei Photovoltaikanlagen ist auch zwischen sog. Freiflächenanlagen und Dachanlagen rechtlich zu unterscheiden. Dies hat gerade bei der Verjährung von Ansprüchen gravierende Folgen.
Auch in diesem Bereich sollten Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Den Bereich Baurecht und Immobilienrecht betreut Rechtsanwalt Josef Richter in der Kanzlei schwerpunktmäßig und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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