Fast 20 Jahre Erfahrung mit der Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen im Inland und
im EU-Ausland (Italien, Österreich, Tschechien etc.) spricht für die Kanzlei Richter. Es ist unser ständiger Kontakt mit hochqualifizierten Kfz-Sachverständigen, Fahrschulen und
Reparaturwerkstätten die Ihnen zum Erfolg verhelfen können.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz
Nach einem Unfall immer sofort zum Anwalt!
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung macht Ihr Anwalt im Umfang der Schadenabwicklung ebenso bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend. Hierzu werden Sie im Erstgespräch ausführlich beraten.
Kompetenz im Verkehrsrecht:
Daneben gibt es viele rechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit Fahrerlaubnis, MPU, Punkte in Flensburg etc. Zögern Sie nicht auch hier anwaltlichen Rat und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei Richter hat bereits Führerscheinverfahren insbesondere bei EU-Fahrerlaubnissen bis zum EuGH (Europäischer Gerichtshof) geführt.
Auch im Verkehrsstrafrecht etwa wegen Entfernens vom Unfallort oder anderer Verkehrsdelikte sind wir regelmäßig tätig und wenn es um die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide (Punkte & Fahrverbot) geht.
Denken Sie daran, dass Sie es bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei einem Unfallschaden mit Profis zu tun haben. Nehmen Sie sich einen Anwalt, denn wir sorgen für „Waffengleichheit“.
Rechtsanwalt Richter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und regelmäßig auch mit zivilrechtlichen Streitigkeiten rund um den Kfz-Kauf befasst.
Zudem ist Rechtsanwalt Richter seit einigen Jahren auch als Referent für die Fortbildung vom Berufskraftfahrern nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) tätig.
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