„Keiner kann in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!“
Friedrich von Schiller (1759-1805)
Gerade im Nachbarrecht ist aufgrund der vielen Rechtsquellen, die in verschiedenen Gesetzen zu finden sind, der juristische Laie nicht immer in der Lage seine eigenen Rechte und Pflichten richtig einzuschätzen.
Häufiger Streit am Nachbarzaun raubt allen Beteiligten ein Stück Lebensqualität. Mit anwaltlicher Vertretung können Streitigkeiten sachlich erledigt und bestehende Ansprüche durchgesetzt werden.
Auszug aus dem Leistungsangebot:
Gerade in diesem Bereich ist es wichtig auch außergerichtliche Lösungen zu finden, damit die Nachbarn später wieder verträglich zusammenleben können.
Beispielfall: Der BGH hatte über Schadenersatzansprüche zu entscheiden, als ein Grenzbaum (Eiche) auf das Haus des Nachbarn fiel. Die Richter gingen damals von einem „vertikalen Miteigentum“ aus und entschieden, dass - aufgrund einer Pflichtverletzung beider Nachbarn (mangelnde Baumkontrolle und damit Verletzung der Verkehrssicherungspflicht) – der entstandene Schaden vom Nachbarn zu ½. zu ersetzen war (BGH Aktenzeichen: V ZR 33/04).
|
|
|