Wir beraten und vertreten Sie im Schwerpunktbereich Vertragsrecht:
„pacta sunt servanda” (röm. Rechtsgrundsatz)
Schon im alten Rom galt der oben genannte Grundsatz, der übersetzt bedeutet: „Verträge sind einzuhalten“. Aber ist wirklich jeder Vertrag ordnungsgemäß zu Stande gekommen? Wie sind vorformulierte Klauseln auszulegen und ist wirklich jede Klausel zulässig?
Wir stehen für Erfahrung und Kompetenz bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.
Vertragsstreitigkeiten sind häufig, denn oft entscheidet das „Kleingedruckte“. Gerade hier sollten Sie anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, da es oft auf die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ankommt um das was in AGB geregelt ist auch zu verstehen.
Es kann auch ratsam sein, schon vor Abschluss eines Vertrages anwaltlichen Rat einzuholen. So lassen sich womöglich später kostspielige Streitigkeiten vermeiden. Wer hier die Beratungskosten durch den Anwalt scheut, spart womöglich am falschen Platz.
Bei Streitigkeiten aus dem Vertragrecht (Kaufrecht, Werkvertrag, Onlineauktion, Mietrecht, Erbvertrag, Hotelbuchung ...) helfen wir Anwälte bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.
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