...einer unserer Schwerpunkte
Das Familienrecht ist ein Schwerpunkt in der Anwaltskanzlei Richter.
Herr Rechtsanwalt Richter ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen
Anwaltverein und ist ebenso wie Frau Rechtsanwältin Köferl regelmäßig mit familienrechtlichen Fragestellungen befasst.
Gerne können Sie sich auch schon im Vorfeld der Trennung über den Ablauf eines späteren Scheidungsverfahrens informieren lassen.
Wir beraten und vertreten Sie im Familienrecht:
Was man unter der Bezeichnung Familienrecht versteht ist sehr umfangreich.
Hierunter fallen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung dem Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, sowie Fragen zum Unterhalt für den Ehepartner oder die gemeinsamen Kinder. Gerade hier hat die Unterhaltsreform 2008 einige Neuerungen gebracht. Zuletzt wurde auch das Verfahrensrecht umfassend durch das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) reformiert.
Häufig geht es einfach auch darum wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, um etwa das „Eigenheim“ zu retten. Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen gibt es auch die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren.
In diesen sehr sensiblen Bereichen können Sie alle Fragen und Probleme mit Ihrem Anwalt beraten, da Sie sich selbstverständlich auf die Verschwiegenheit verlassen können!
Es gibt auch Möglichkeiten schon vor der Scheidung einvernehmlich Fragen zu regeln, was auch Kosten ersparen kann. Auch hierzu können Sie sich beraten lassen.
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