Das Familienrecht ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein und regelmäßig mit familienrechtlichen Fragestellungen befasst.
Gerne können Sie sich auch schon im Vorfeld der Trennung über den Ablauf eines späteren Scheidungsverfahrens informieren lassen.
Von der Trennung bis zur Scheidung sind wir Ihr verlässlicher Partner:
Was man unter der Bezeichnung Familienrecht versteht ist sehr umfangreich.
Hierunter fallen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung dem Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, sowie Fragen zum Unterhalt für den Ehepartner oder die gemeinsamen Kinder. Gerade hier bringen Unterhaltsreformen immer wieder einige Neuerungen.
Häufig geht es auch einfach darum im Einzelfall wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, um etwa das „Eigenheim“ zu retten. Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen gibt es auch die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren.
In diesen sehr sensiblen Bereichen können Sie alle Fragen und Probleme mit Ihrem Anwalt beraten, da Sie sich selbstverständlich auf die Verschwiegenheit verlassen können!
Es gibt auch Möglichkeiten schon vor der Scheidung einvernehmlich Fragen zu regeln, was auch Kosten ersparen kann. Auch hierbei unterstützen wir unsere Mandanten tatkräftig.
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