Das Mietrecht ist mittlerweile durch die Fülle an Gesetzen und eine Vielzahl von Rechtsprechung durch den Laien häufig nicht mehr allein zu bewältigen. Diese Rechtsmaterie erfordert zunehmend anwaltlichen Beistand. Vom Abschluss eines Mietvertrages bis zum Auszug aus der Wohnung ergeben sich viele Risiken und Streitigkeiten können oft nur durch qualifizierten Beistand kostensparend erledigt werden.
Auszug aus unserem Leistungsangebot:
Achtung:
Wissen Sie eigentlich, dass es im Mietrecht für Schadenersatz-forderungen eine Verjährungsfrist von nur 6 Monaten gibt?
In der Kanzlei Richter betreuen wir bereits seit 2005 sowohl Mieter als auch Vermieter bei allen gängigen Rechtfragen des Mietrechts.
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