Wir bieten Ihnen schnelle Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Rechtsanwalt Josef Richter wurde 2008 gem. § 43 c BRAO durch die Rechtsanwaltskammer München aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Erlaubnis erteilt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schätzen unsere Beratung und Vertretung im Bereich Arbeitsrecht als kompetent und effektiv bei allen Problemstellungen.
Schnelle und verlässliche Hilfe im Arbeitsrecht:
Ohne die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung kann der juristische Laie im Zweifel seine berechtigten Ansprüche nicht optimal durchsetzen. Wir können Ihnen hier zum Erfolg verhelfen!
Gerade im Arbeitsrecht sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, da schließlich Ihre Existenz durch eine unberechtigte Kündigung unmittelbar betroffen sein kann!
Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat durch seine Rechtsprechung das Arbeitsrecht in besonderer Form geprägt, da vieles gesetzlich (noch) nicht geregelt ist (Bsp. betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz u.a.).
Wir beraten Sie vor Erhebung der Klage und reden mit Ihnen über etwaige Chancen und Risiken der Prozessführung sowie die anfallenden Kosten. Wir unterstützen Sie auch außergerichtlich.
Anmerkung: Wir erledigen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, im Regelfall für Sie sogar die Formalitäten (Antrag auf Kostenschutz etc.) als kostenfreien Service.
Wichtig beim Kündigungsschutz:
Es gilt eine kurze Frist von nur 3 Wochen zur Einreichung der Kündigungsschutzklage. Die Frist beginnt ab Zustellung der Kündigung. Beauftragen Sie uns daher rechtzeitig. Geben Sie bei der Terminsvereinbarung gleich an, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Wir machen einen schnellen Termin möglich und sorgen dafür, dass Ihre Klage rechtzeitig erhoben wird!
Bei uns bekommen Sie die Hilfe die Sie brauchen!
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