Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten
Insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich Verkehrsrecht („Punktesünder“ & „Führerscheinentzug“) kann fast jeder Bürger schnell anwaltliche Hilfe benötigen.
Verteidigung bei Strafsachen
Erst recht ist der Anwalt gefragt, wenn es um schwerere Delikte geht. Gerade in Strafsachen ist es wichtig, dass Sie sich qualifiziert vertreten lassen. Hierzu nehmen wir uns gerne Zeit um die Sache für Sie bestmöglich zu regeln.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts (BtMG, Verkehsverstöße, Körperverletzung). Lediglich Mandate zur Verteidigung im Sexualstrafrecht lehnen wir ab, ebenso wie Revisionsverfahren.
Wir beantragen frühzeitig Akteneinsicht und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte und effektive Verteidigungsstrategie. Eine effektive Strafverteidigung ist dabei unser Ziel.
Und bis zum Nachweis der Tat gilt die Unschuldsvermutung "in dubio pro reo", also "im Zweifel für den Angeklagten".
Pflichtverteidigung
In Fällen der sog. "notwendigen Verteidigung", wenn beispielhaft die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe droht, besteht oft auch die Möglichkeit der "Pflichtverteidigung" mit Kostenerstattung aus der Staatskasse. Falls Sie aufgefordert werden sich einen Pflichtverteidiger auszusuchen melden Sie sich und stimmen das Vorgehen mit uns ab.
Nebenklage / Vertretung von Opfern einer Straftat
Daneben gibt es Situationen in den Sie womöglich das Opfer einer Straftat geworden sind. Auch hier kann bei bestimmten Straftaten eine sog. Nebenklage schon im Strafverfahren geführt werden um für Sie dazu beizutragen, dass der Täter angemessen verurteilt wird. In mnchen Fällen ist auch eine Entschädigung im Wege der Adhäsion möglich.
Auszug aus dem Leistungsangebot:
Achtung:
Ein Betroffener kann selbst keine Akteneinsicht in die amtlichen Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft nehmen. Ihr Anwalt kann dies schon, so dass oft bei unklarer Sachlage schon aus diesem Grund anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.
Denken Sie auch daran, dass sich als Beschuldigter das Recht zu Schweigen haben und sich vor einer Aussage auch durch einen Anwalt beraten lassen können!
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