Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat oder ein vorhandenes Testament etwa wegen eines Formverstoßes ungültig ist.
Nach den im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlichen Bestimmungen wird der Erblasser von seinen Verwandten beerbt. Dabei erben die nächsten Verwandten des Erblassers, im Regelfall die Kinder, vor weiter entfernten Verwandten, wie z. B. Geschwister oder Neffen und Nichten. Nähere Verwandte schließen die weiter entfernten Verwandten grundsätzlich von der Erbfolge aus.
Häufiger Streitpunkt - das Pflichtteilrecht!
Der Pflichtteil und das Pflichtteilsrecht sind eine bedeutende Einschränkung des Erblassers bei der Erstellung eines Testamentes. Wird ein naher Angehöriger enterbt oder unzureichend bedacht, kann dieser einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt beauftragen, um diese Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen oder gegebenenfalls abzuwehren.
Auszug aus unserem Leistungsangebot:
Bei der Testamentsgestaltung kann man vieles richtig aber auch falsch machen. Man sollte stets auch die steuerrechtlichen Freibeträge bedenken. Wollen sie ihren Ehegatten an das Testament binden, so dass er es nach ihrem Tod nicht mehr ändern kann? Was soll passieren, wenn sich Kinder im Alter nicht mehr um Sie kümmern? Liegen rechtlich anerkannte Gründe für einen Ausschluss vom Erbrecht vor?
Wir beraten Sie gerne!
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