Wochenblatt vom 17.06.2015
E.ON verklagt geistig Behinderten auf Zahlung von 5.000.- EUR.
Die Presse berichtet über unseren schwerbehinderten Mandanten der von der E.ON auf Zahlung in Anspruch genommen wurde. Mittlerweile dürfen wir mitteilen, dass für unseren Mandanten eine gerechte und saubere Lösung erreicht wurde. Wenn es um unsere Mandanten geht legen wir uns auch mit "den Großen" an!
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